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   BVerwG, 20.03.1981 - 6 B 6.81   

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https://dejure.org/1981,4625
BVerwG, 20.03.1981 - 6 B 6.81 (https://dejure.org/1981,4625)
BVerwG, Entscheidung vom 20.03.1981 - 6 B 6.81 (https://dejure.org/1981,4625)
BVerwG, Entscheidung vom 20. März 1981 - 6 B 6.81 (https://dejure.org/1981,4625)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Ausschluss eines Helfers aus dem Technischen Hilfswerk - Rang des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Ausschlussentscheidung - Revisionsgerichtliche Äußerung zur allgemeinen Form bei verbindlicher Feststellung des Sachverhaltes durch das ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67

    Zeugen Jehovas

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1981 - 6 B 6.81
    Denn, ob eine bestimmte, an sich statthafte Verwaltungsmaßnahme bei Beachtung dieses Grundsatzes, dessen Verfassungsrang und damit seine Beachtlichkeit im Rahmen jeglichen Verwaltungshandelns nicht zweifelhaft ist (BVerfGE 23, 127 [BVerfG 05.03.1968 - 1 BvR 579/67]; 26, 228 [BVerfG 19.06.1969 - 1 BvR 353/67][239]), rechtswidrig ist, weil das gewählte Mittel in keinen vertretbaren Verhältnis zu dem mit ihm verfolgten Zweck steht, kann jeweils nur nach den Unständen des Einzelfalles beurteilt werden.
  • BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64

    Sorsum

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1981 - 6 B 6.81
    Denn, ob eine bestimmte, an sich statthafte Verwaltungsmaßnahme bei Beachtung dieses Grundsatzes, dessen Verfassungsrang und damit seine Beachtlichkeit im Rahmen jeglichen Verwaltungshandelns nicht zweifelhaft ist (BVerfGE 23, 127 [BVerfG 05.03.1968 - 1 BvR 579/67]; 26, 228 [BVerfG 19.06.1969 - 1 BvR 353/67][239]), rechtswidrig ist, weil das gewählte Mittel in keinen vertretbaren Verhältnis zu dem mit ihm verfolgten Zweck steht, kann jeweils nur nach den Unständen des Einzelfalles beurteilt werden.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1981 - 6 B 6.81
    Die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nur gegeben, wenn die Rechtssache eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und sich in dem erstrebten Revisionsverfahren stellen wird (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
  • BVerfG, 19.06.1969 - 1 BvR 353/67

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Genehmigung nach § 9

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1981 - 6 B 6.81
    Denn, ob eine bestimmte, an sich statthafte Verwaltungsmaßnahme bei Beachtung dieses Grundsatzes, dessen Verfassungsrang und damit seine Beachtlichkeit im Rahmen jeglichen Verwaltungshandelns nicht zweifelhaft ist (BVerfGE 23, 127 [BVerfG 05.03.1968 - 1 BvR 579/67]; 26, 228 [BVerfG 19.06.1969 - 1 BvR 353/67][239]), rechtswidrig ist, weil das gewählte Mittel in keinen vertretbaren Verhältnis zu dem mit ihm verfolgten Zweck steht, kann jeweils nur nach den Unständen des Einzelfalles beurteilt werden.
  • BVerwG, 19.11.1974 - V B 90.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1981 - 6 B 6.81
    Die von den Gegebenheiten des Einzelfalles abhängige Beantwortung einer Frage kann aber einer Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung verleihen (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 125] und vom 15. Dezember 1980 - BVerwG 6 B 136.80 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1981 - 6 B 6.81
    Die von den Gegebenheiten des Einzelfalles abhängige Beantwortung einer Frage kann aber einer Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung verleihen (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 125] und vom 15. Dezember 1980 - BVerwG 6 B 136.80 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 15.12.1980 - 6 B 136.80

    Bestimmung der Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1981 - 6 B 6.81
    Die von den Gegebenheiten des Einzelfalles abhängige Beantwortung einer Frage kann aber einer Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung verleihen (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 125] und vom 15. Dezember 1980 - BVerwG 6 B 136.80 - mit weiteren Nachweisen).
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